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Reisekrankenversicherung
Für einen Urlaub im Ausland ist die Reisekrankenversicherung der finanzielle Schutz vor Krankheiten. Der Grund ist, dass wenn man im Ausland einen Arzt braucht oft nur eine Behandlung als Privatpatient erfolgt. ES ist leicht möglich, dass der Arzt die deutsche Krankenversicherung nicht akzeptiert weil mit Deutschland kein entsprechendes Abkommen getroffen wurde. Leicht ist es möglich, dass Sie nach Rückkehr aus dem Urlaub dann auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen bleiben, weil Ihre Krankenkasse nur den in Deutschland üblichen Betrag erstattet.
Reiserücktrittsversicherung:
Mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sichern Sie sich ab, dass die Stornokosten aus einer gebuchten Reise nicht zu Ihren Lasten gehen. Reiseveranstaltern, Hotels, Mietwagenunternehmen Fluggesellschaften usw. sind zum Berechenen der Kosten bei einem Reiserücktritt berechtigt. Mit der Reiserücktrittsversicherung sind Sie dagegen abgesichert.
NEU: REISERÜCKTRIITSVERSICHERUNG DAS URLAUBSRETTENDE ANGEBOT
Damit Sie auch in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit ruhigem Gewissen Ihren Urlaub buchen können, hat sich die ERV entschlossen, die Leistungen in der Reiserücktritts-Versicherung zu erweitern:
Bei Jobverlust haben Sie jetzt die Wahl: wir übernehmen die Stornokosten oder zahlen die Stornokosten an Sie, um die Reise doch noch durchführen zu können!
Urlaubs-Zuschuss bei Jobverlust
Kurzarbeit als
Rücktrittsgrund
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